Unabhängiges Unfallgutachten in Rüsselsheim & Rhein Main Gebiet
Vor Ort · Unabhängig · Fair
Unverschuldeter Verkehrsunfall? Als Ihr unabhängiger Unfallgutachter in Berlin erstellen wir Ihr Gutachten, prüfen in eigener Halle und unterstützen Sie bei der Abwicklung mit der Versicherung. Die Kosten trägt in der Regel die gegnerische Haftpflichtversicherung.
10+ Jahre
Erfahrung in der Abwicklung von Unfallschäden
250+
kalkulierte Gutachten & Stellungnahmen
24 h
bis zum fertigen Gutachten
60–90 Min. vor Ort
Meist noch am selben Tag bei Ihnen
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Unfallgutachten in Rüsselsheim & Rhein Main Gebiet – wir erstellen es für Sie
Als unabhängige Kfz-Sachverständige in Rüsselsheim erstellen wir Ihr Unfallgutachten – mit Reparaturkosten, merkantiler Wertminderung, Nutzungsausfall, Wiederbeschaffungswert und Restwert, beweissicher und gerichtsfest. Bei unverschuldetem Unfall trägt die gegnerische Haftpflichtversicherung die Kosten (§ 249 BGB). Ihr Gutachten liegt in der Regel binnen 24 Stunden vor.
€
0 € für Sie
Bei unverschuldetem Unfall trägt die gegnerische Versicherung die Kosten. Wir rechnen direkt ab – keine Vorkasse.
§
Ihr eigener Gutachter
Sie haben das Recht auf einen unabhängigen Gutachter Ihrer Wahl – nicht den der Versicherung. Das ist gesetzlich verankert.
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60–90 Min. vor Ort
Meist noch am selben Tag bei Ihnen – Ihr fertiges Gutachten in 24 Stunden. Täglich von 08 bis 22 Uhr erreichbar.
So einfach geht’s
In 3 Schritten zum fertigen Gutachten
Anrufen & Termin
Kontaktieren Sie uns telefonisch oder per WhatsApp. Wir beraten Sie unverbindlich und vereinbaren einen Termin. Liegen Ihnen die Daten des Unfallgegners nicht vor, ermitteln wir die gegnerische Versicherung kostenfrei über den Zentralruf.
Besichtigung
Wir kommen zu Ihnen . Meist noch am selben Tag. Die Besichtigung dauert je nach Schadenumfang 30 bis 90 Minuten.
Gutachten erhalten
Sie erhalten Ihr prozesssicheres Gutachten innerhalb von 24 Stunden – gedruckt per Post und als PDF per E-Mail. Wir rechnen direkt mit der Versicherung ab.
Ihre Rechte nach dem Unfall
Nach einem unverschuldeten Unfall stehen Ihnen viele Rechte zu
Als Geschädigter haben Sie das Recht, einen unabhängigen Unfallgutachter Ihrer Wahl zu beauftragen - lassen Sie sich nicht auf den Sachverständigen der gegnerischen Versicherung festlegen. Nutzen Sie Ihre Rechte:
Eigener Gutachter
Sie beauftragen einen unabhängigen Sachverständigen Ihrer Wahl – auch dann, wenn die gegnerische Versicherung schon einen eigenen Gutachter geschickt hat.
Freie Werkstattwahl
Sie entscheiden selbst, in welcher Werkstatt Ihr Fahrzeug repariert wird – oder ob Sie sich den Schaden auszahlen lassen.
Fiktive Abrechnung
Sie können sich die Reparaturkosten auszahlen lassen, statt zu reparieren. Was Sie mit dem Geld machen, ist Ihre Entscheidung.
Eigener Rechtsanwalt
Sie dürfen einen spezialisierten Verkehrsrechtsanwalt einschalten. Bei unverschuldetem Unfall trägt die Gegenseite dessen Kosten.
Kostenübernahme
Sind Sie unschuldig am Unfall, trägt die gegnerische Haftpflichtversicherung die Kosten für das Gutachten – nach § 249 BGB.
Wertminderung & Nutzungsausfall
Neben den Reparaturkosten stehen Ihnen weitere Ansprüche zu – etwa die merkantile Wertminderung und eine Entschädigung für den Fahrzeugausfall.
Was § 249 BGB für Sie bedeutet.
Der Grundsatz ist einfach: Sie sind so zu stellen, als wäre der Unfall nie passiert. Die gegnerische Versicherung muss also nicht nur die Reparatur zahlen, sondern alle wirtschaftlichen Folgen ausgleichen – Wertminderung, Nutzungsausfall und die Kosten des Sachverständigen inbegriffen.
Deshalb reicht es nicht, nur die sichtbaren Schäden zu betrachten. Erst wenn das Schadenbild vollständig und nachvollziehbar erfasst ist, lassen sich alle Positionen sauber gegenüber der Versicherung durchsetzen. Genau das leistet ein unabhängiges Gutachten.
Unverschuldet in einen Unfall geraten?
Bei Haftpflichtschäden trägt die gegnerische Versicherung unser Honorar wir sind in 60–90 Minuten vor Ort kostenlose Erstberatung
Telefon: 0152 16766199
E-Mail: info@dein-kfz-gutacchter-rheinmain.de
